Privates und öffentliches Baurecht

Beratung und Begleitung bei:

  • im öffentlichen Baurecht, insbesondere im Erschließungsbeitragsrecht
  • der Gestaltung und Umsetzung von Verträgen im Bau- und Architektenrecht
  • der außergerichtlichen und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Werkverträgen und VOB-Verträgen
  • der Feststellung von Baumängeln und Durchsetzung bzw. Abwehr daraus resultierender Ansprüche der Vertragspartner