Beratung und Begleitung bei:
- im öffentlichen Baurecht, insbesondere im Erschließungsbeitragsrecht
- der Gestaltung und Umsetzung von Verträgen im Bau- und Architektenrecht
- der außergerichtlichen und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Werkverträgen und VOB-Verträgen
- der Feststellung von Baumängeln und Durchsetzung bzw. Abwehr daraus resultierender Ansprüche der Vertragspartner